Angebot anfordern
,

Solarpaket 1: Die wichtigsten Infos

Der Bundestag hat am 26.04.2024 das Solarpaket 1 verabschiedet. Dieses  Gesetzespaket zielt darauf ab, den Ausbau der Solarenergie in Deutschland zu beschleunigen und die Installation von Photovoltaikanlagen zu erleichtern. Es bringt eine Vielzahl an Verbesserungen mit sich. Hier ein kurzer Überblick

Solaranlagen auf Mehrfamilienhäuser

Das neue Solarpaket 1 reduziert bürokratische Hürden für den Betrieb von PV-Anlagen auf Gebäudedächern mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen. Um den Bewohnern von Mehrfamilienhäusern die Nutzung von preisgünstigem Solarstrom zu erleichtern, wird unter anderem die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt.

Stromspeicher mit Netzstrom laden

Das Solarpaket 1 ermöglicht es Solarspeichern, Netzstrom zu laden, ohne dass der Anspruch auf die EEG-Vergütung für die Einspeisung entfällt. Diese Änderung eröffnet interessante Möglichkeiten in Verbindung mit dynamischen Stromtarifen. TB Solar arbeitet hier mit Lumenaza zusammen: Hier können Sie sich über die Konditionen informieren: Erlös Rechner

Diese Tarife ermöglichen einen gezielten Strombezug zu günstigen Börsenstrompreisen, insbesondere während Niedrigpreisphasen wie z. B. nachts. Durch die Nutzung eines Stromspeichers kann dieser preiswerte Strom dann für Zeiten mit erhöhtem Stromverbrauch zwischengespeichert werden.

Höhere Einspeisevergütung

Der Einspeisetarif für Dachanlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt wird um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Dies sei eine Reaktion auf die gestiegenen Bau- und Kapitalkosten.

Erleichterung für größere Projekte

Die Pflicht zur Direktvermarktung bei Anlagengrößen ab 100 kWp wird flexibler gestaltet. Alternativ können Betreiber von Dachanlagen ihren überschüssigen Solarstrom ohne Vergütung an die Netzbetreiber abgeben. Gerade für Betreiber die einen hohen Eigenverbrauchsanteil haben lohnt sich das, weil Sie die Kosten für die Direktvermarktung sparen und außerdem weniger bürokratischen Aufwand haben.

Weitere Erleichterung gibt es beim Anlagenzertifikat. Dieses muss erst ab einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt oder einer installierten Leistung von mehr als 500 Kilowatt vorgelegt werden. Bisher lag die Grenze bei einer Einspeiseleistung von 135 Kilowatt. Unterhalb der neuen Schwellwerte sei ein einfacher Nachweis über Einheitenzertifikate ausreichend, wobei gleichzeitig eine Datenbank für Einheitenzertifikate geschaffen werden soll.

weitere Details finden Sie hier: Solarpaket 1

 

Schreiben Sie uns

TB Solar

Angebot anfordern

Stellen Sie in nur wenigen Schritten Ihre Anfrage in unserem Formular zusammen und Sie erhalten kurzfristig von uns eine Rückmeldung.

Unverbindliches Angebot anfordern!
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram