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EEG Umlage auf Eigenverbrauch abgeschafft

Gute Neuigkeiten bringt die Neuregelung des Erneuerbaren Energien Gesetzes in Sachen Eigenverbrauch für jeden, der Strom erzeugt und diesen auch selbst verbraucht. Während die Regelung bis dato besagte, dass sofern die Anlagengröße 30kWp nicht übersteigt und der Eigenverbrauch unter 30.000 Kilowattstunden im Jahr liegt, keine EEG-Umlage mehr auf den eigenverbrauchten Strom gezahlt werden muss.

Zuvor mussten Eigenverbraucher für den selbst per Photovoltaikanlage erzeugten Strom 40 % der jeweils gültigen EEG-Umlage zahlen. Lediglich bis zu einer Leistung der Photovoltaikanlage von unter 30 kWp fiel keine EEG-Umlage an.

Die Abschaffung der EEG-Umlage ist eine Maßnahme der Bundesregierung, um die Stromkosten zu senken und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu fördern.

Doch mit der EEG-Novelle vom 1. Juli 2022 ist die EEG-Umlage effektiv abgeschafft. Seitdem entfällt die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch komplett. Das bedeutet, dass Besitzer von Photovoltaikanlagen, die ihren selbst erzeugten Strom auch selbst verbrauchen, keinerlei EEG-Umlage mehr zahlen müssen.

Konkret bedeutet die Abschaffung der EEG-Umlage für Sie als Photovoltaikbesitzer in Deutschland Folgendes:

  • Sie müssen keine EEG-Umlage mehr für den selbst verbrauchten Solarstrom bezahlen.
  • Die Amortisationsdauer einer Photovoltaikanlage verkürzt sich.
  • Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage wird noch attraktiver.

Wenn Sie bisher also wegen der Höhe der EEG Umlage auf PV-Anlagen mit der Anschaffung gezögert haben, steht Ihnen nun der Weg zur eigenen Photovoltaikanlage offen. Investieren Sie jetzt in die Erzeugung regenerativer Energien, senken Sie Ihre Stromkosten drastisch und werden Sie unabhängiger vom steigenden Energiekosten.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zur EEG Umlage auf Solarstrom

Die EEG-Umlage wurde am 1. Juli 2022 für alle Stromkunden abgeschafft. Damit entfällt auch die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage.
Für Betreiber einer Photovoltaik-Anlage entfällt die EEG-Umlage also bereits seit dem 1. Juli 2022.
Die EEG-Umlage ist eine Abgabe, die Stromkunden zahlen müssen, um die Förderung von erneuerbaren Energien zu finanzieren. Sie betrug zuletzt 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die Abschaffung der EEG-Umlage war eine Maßnahme der Bundesregierung, um die Strompreise zu senken.

Die EEG-Umlage wurde am 1. Juli 2022 für alle Stromkunden abgeschafft. Damit entfällt auch die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage.

Für Betreiber einer Photovoltaik-Anlage entfällt die EEG-Umlage also bereits seit dem 1. Juli 2022.

Die EEG-Umlage ist eine Abgabe, die Stromkunden zahlen müssen, um die Förderung von erneuerbaren Energien zu finanzieren. Sie betrug zuletzt 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Die Abschaffung der EEG-Umlage war eine Maßnahme der Bundesregierung, um die Strompreise zu senken.

Die Abschaffung der EEG-Umlage ist Teil des EEG 2023, das am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Die Abschaffung der EEG-Umlage bedeutet für Photovoltaik Besitzer eine deutliche finanzielle Entlastung. Die EEG-Umlage war eine gesetzliche Abgabe, die auf den Strompreis erhoben wurde, um die Kosten für die Förderung der erneuerbaren Energien zu decken. Für Photovoltaikbesitzer bedeutete dies zusätzliche Kosten, da sie auf den selbst verbrauchten Solarstrom ebenfalls die fällige EEG-Umlage zahlen mussten. Dies wurde von vielen als ungerecht empfunden, da der selbst verbrauchte Strom faktisch nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist und damit nicht für die Förderung anderer erneuerbarer Energien genutzt wurde.

Mit der längst fälligen Abschaffung der EEG-Umlage ist diese Belastung für Photovoltaikbesitzer entfallen. Als Betreiber einer PV-Anlage können Sie den selbst erzeugten Solarstrom nun ohne Abzug verbrauchen und damit ihre Stromkosten effektiv und nachhaltig senken.

Die Abschaffung der EEG-Umlage hat darüber hinaus indirekte Auswirkungen für alle, die über eine PV Anlage nachdenken oder bereits ihren eigenen Strom erzeugen. Denn sie macht die Anschaffung einer Photovoltaikanlage noch attraktiver, da sich die Amortisationsdauer dadurch deutlich verkürzt. Dies kann dazu führen, dass sich noch mehr Menschen für eine Photovoltaikanlage entscheiden.

Damit ist die Abschaffung der EEG-Umlage eine durchweg positive Entwicklung für Photovoltaikbesitzer. Sie entlastet Sie finanziell und macht die Anschaffung einer neuen Photovoltaikanlage noch attraktiver.

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage für selbst erzeugten Strom keine EEG-Umlage mehr zahlen. Die EEG-Umlage wurde ursprünglich (EEG 2021) eingeführt, um die Kosten für die Förderung der erneuerbaren Energien zu decken. Diese werden nun jedoch aus dem neu geschaffenen Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (EKF) finanziert. Daher sind die Kosten für selbst erzeugten Strom in Deutschland seit dem 1. Juli 2022 nur noch die reinen Stromgestehungskosten der Photovoltaikanlage - also die Kosten, die für die Installation auf dem eigenen Dach oder an einem anderen geeigenten Ort fällig werden. Diese Kosten hängen von der Größe der Anlage, dem Standort, der Qualität der Module und weiteren individuellen Faktoren ab. In der Regel liegen die Stromgestehungskosten für eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 kWp jedoch bei etwa 8 Cent pro Kilowattstunde.

Wenn Sie den selbst erzeugten Strom nicht vollständig selbst verbrauchen, sondern einen Teil in das Stromnetz einspeisen, erhalten Sie dafür eine Einspeisevergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Leistung der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, beträgt die Einspeisevergütung bis 10 kWp 8,20 Cent pro Kilowattstunde.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie für selbst erzeugten Strom in Deutschland seit dem 1. Juli 2022 nur noch die Stromgestehungskosten der Photovoltaikanlage zahlen müssen. Die EEG-Umlage wurde abgeschafft und für die Einspeisevergütung für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, gilt aktuell ein Preis von 8,20 Cent pro Kilowattstunde.

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage für selbst erzeugten Strom keine EEG-Umlage mehr zahlen. Die EEG-Umlage wurde ursprünglich (EEG 2021) eingeführt, um die Kosten für die Förderung der erneuerbaren Energien zu decken. Diese werden nun jedoch aus dem neu geschaffenen Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" (EKF) finanziert. Daher sind die Kosten für selbst erzeugten Strom in Deutschland seit dem 1. Juli 2022 nur noch die reinen Stromgestehungskosten der Photovoltaikanlage - also die Kosten, die für die Installation auf dem eigenen Dach oder an einem anderen geeigenten Ort fällig werden. Diese Kosten hängen von der Größe der Anlage, dem Standort, der Qualität der Module und weiteren individuellen Faktoren ab. In der Regel liegen die Stromgestehungskosten für eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 kWp jedoch bei etwa 8 Cent pro Kilowattstunde.

Wenn Sie den selbst erzeugten Strom nicht vollständig selbst verbrauchen, sondern einen Teil in das Stromnetz einspeisen, erhalten Sie dafür eine Einspeisevergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung hängt von der Leistung der Anlage und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ab. Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, beträgt die Einspeisevergütung bis 10 kWp 8,20 Cent pro Kilowattstunde.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie für selbst erzeugten Strom in Deutschland seit dem 1. Juli 2022 nur noch die Stromgestehungskosten der Photovoltaikanlage zahlen müssen. Die EEG-Umlage wurde abgeschafft und für die Einspeisevergütung für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, gilt aktuell ein Preis von 8,20 Cent pro Kilowattstunde.

TB Solar

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