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Die aktuelle Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen liegt bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 kWp. Ab Februar 2024 ist eine leichte Absenkung auf 8,11 Cent vorgesehen. Einige Kunden empfinden diese Vergütung als zu gering und suchen nach Alternativen, um mit ihrem nicht benötigten Strom zu verdienen.

Eine vielversprechende Option für zusätzliche Einnahmen bietet die Direktvermarktung von selbst erzeugtem Strom. Bislang war die Direktvermarktung, also der Verkauf von Strom aus erneuerbaren Quellen an der Strombörse, ausschließlich für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp möglich. Diese Beschränkung hat sich jedoch geändert. Mittlerweile haben auch Privatkunden mit kleineren PV-Anlagen die Möglichkeit, ihren erzeugten Strom zu aktuellen Marktpreisen an der Strombörse zu verkaufen.

Für unsere Kunden bietet TB Solar demnächst die Möglichkeit zur Direktvermarktung in Kooperation mit einem Partner an. Diese Initiative ermöglicht es Privatkunden, von den potenziell höheren Marktpreise zu profitieren und somit eine attraktivere Rendite für ihren selbst erzeugten Solarstrom zu erzielen. Wenn Sie mehr über diese spannende Möglichkeit erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Mittlerweile ist die Grenze bei 25kWp angesiedelt, vorher lag diese bei 30kWp. Alle Betreiber von Anlagen bis 25kWp müssen nun die 70% Regelung mit ihren Anlagen fahren. Hier wird zwischen fester und dynamischer Regelung gesprochen. Die feste Regelung wird direkt am Wechselrichter hinterlegt, so wird dieser automatisch bei 70% abgeriegelt. Die dynamische Regelung wird mit Hilfe eines “Energy Meters” gesteuert. Hier wird die Leistung nach dem Direktverbrauch im Haushalt gemessen und eingespeist. Je nach benötigter Leistung im Haushalt regelt der Wechselrichter somit dynamisch seine Leistung, sodass am Einspeisepunkt nicht mehr wie die erlaubten 70% eingespeist werden.

Ab sofort wird der Einbau von PV-Batteriespeichern in Niedersachsen gefördert! Eine Förderung kann noch bis zum 30.09.2022 bei der NBank eingereicht werden. Eine neue Anlage von mindestens 4kWp in Verbindung mit einem stationären Speicher sowie bestehende PV-Anlagen die eine Erweiterung erhalten können gefördert werden. 

• Bis zu 40 % der Nettoinvestitionskosten eines PV-Batteriespeichersystems werden bezuschusst
• zusätzlicher Zuschuss von 20€ pro m² Photovoltaik-Modul für die Überdachung von Parkflächen
• weiter Zuschuss von 800€ für größere Vorhaben von mindestens 10kWp (installierter oder ergänzter Anlagen)
• Zuschuss durch E-Mobilität von 500€ je Vorhaben. Nur mit neuem lastmanagementfähigem Ladepunkt für E-Autos

Das Markstammregister verschafft einen Überblick über alle Energieerzeugungsanlagen, wie Beispielweise PV-Anlagen (Photovoltaik) sowie Gas-Anlagen in Deutschland. Das Ziel dieses Systems ist Informationen über die zunehmend dezentralen Erzeugungsanlagen zu sammeln, um Strom und Gas zukünftig effizient transportieren sowie verkaufen zu können. Anlagenbetreiber sind verpflichtet ihre Erzeugungsanlagen inklusive eventueller Speicher bis zum 31.01.20121 dort zu melden. Ca. 1 Millionen Betreiber haben diesen Schritt bereits erledigt und ca. 300.000 sind nach aktuellem Stand der Bundesnetzagentur noch nicht eingetragen. Allen nicht eingetragenen Anlagen droht die Kürzung der Förderung für den eingespeisten Strom ab Februar. Die Registrierung erfolgt über das Marktstammdatenregister im Webportal der Bundesnetzagentur. Nehmen Sie sich die Zeit die Anlagen anzumelden, auch wenn bei Nachmeldung einen Teil rückwirkend ausgezahlt wird, da der Aufwand dort um ein Vielfaches höher sein soll.

Seit der Jahresmitte 2020 senkt die Kaufprämie die Preise für Plug-in-Hybrid sowie für E-Autos. Knapp 650 Modellvariationen sind mittlerweile förderfähig. Der Umweltbonus ist aktuell geplant bis 2025. Verteilt wird der Umweltbonus durch das Budensamt für Wirtschaft (BAFA).Zahlreiche E-Autos sollen in den kommenden Monaten und Jahren durch die Autohersteller auf den Markt kommen, dies gilt auch im Massenmarkt. Bis zum Jahre 2030 wird im Verkehrssektor versucht eine Reduktion der CO2 Emission von ca. 40% zu erwirken, dies soll durch die Elektrifizierung erfolgen. Allerdings bedarf es hierfür einer angemessenen, verbraucherfreundlichen und verlässlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland (siehe Ladestation für Elektroautos – Wohngebäude). Käufer eines reinen E-Autos bis 40.000 Euro Netto-Listenneupreis profitieren aktuell am meisten. Hier kann man zu aktuellem Stand (11/2020) mit einem Nachlass von mehr als 9000 Euro rechnen. Dank des aktuellen Corona-Konjunkturprogramms verdoppelt der Bund den Anteil auf 6000 Euro. Die Hersteller beteiligen sich weiterhin mit 3000 Euro. Der erhöhte Zuschuss ist aktuell bis Ende 2021 befristet. Nach längerer Anlaufzeit seit 2016 sind die Zulassungszahlen der Elektrofahrzeuge spürbar angestiegen. Weit mehr als 300.000 Innovationsprämien sollen mittlerweile beantragt sein. Welche Fahrzeuge gefördert werden finden Sie auf der Seite der BAFA: Liste der Förderbaren Fahrzeuge. Kombinieren Sie also Ihr geplantes Vorhaben einer Photovoltaikanlage mit einer eigenen Ladestation sowie einem Elektrofahrzeug. Es ist nicht nur ökologisch sondern Sie sparen auch noch enorm!

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagte das erstmals auch private Ladestationen (Wallbox) für Elektroautos an Wohngebäuden gefördert werden. Ladestationen werden somit ab diesem November mit jeweils 900 Euro pro Station gefördert. Gute 200 Millionen Euro stehen als Förderprogramm von der Bundesregierung zur Verfügung. Die Anzahl privater Ladestationen soll damit in Zukunft stark ansteigen. Die Station muss steuerbar sein, zu 100% aus erneuerbaren Energien kommen und eine über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügen. Sollten diese Punkte nicht erfüllt werden, besteht keinerlei Anspruch auf eine Förderung. Arbeiten wie das Energiemanagement, die Ladestation selbst oder aber der Netzanschluss inklusive eventueller Erdarbeiten werden berücksichtigt. Die Gesamtkosten pro Ladepunkt dürfen jedoch nicht 900 Euro unterschreiten, da dann die pauschale nicht gewährt wird. Die Pauschale kann pro Ladepunkt beantragt werden. Ladestationen können Vermieter (Wohnungsunternehmen/Wohnungsgenossenschaften), Mieter sowie Eigenheimbesitzer beantragen. Der Zuschuss selbst kann ab dem 24 November über das Onlineportal der KfW beantragt werden.

KfW-Förderung „Ladestation für Elektroautos – Wohngebäude“ – Fördernummer 440 – kfw.de/440

TB Solar

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