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Photovoltaik Bestandsanlagen fristgerecht bis 31.01.2021 im Marktstammregister anmelden – Verlust der EEG-Förderung

Das Markstammregister verschafft einen Überblick über alle Energieerzeugungsanlagen, wie Beispielweise PV-Anlagen (Photovoltaik) sowie Gas-Anlagen in Deutschland. Das Ziel dieses Systems ist Informationen über die zunehmend dezentralen Erzeugungsanlagen zu sammeln, um Strom und Gas zukünftig effizient transportieren sowie verkaufen zu können. Anlagenbetreiber sind verpflichtet ihre Erzeugungsanlagen inklusive eventueller Speicher bis zum 31.01.20121 dort zu melden. Ca. 1 Millionen Betreiber haben diesen Schritt bereits erledigt und ca. 300.000 sind nach aktuellem Stand der Bundesnetzagentur noch nicht eingetragen. Allen nicht eingetragenen Anlagen droht die Kürzung der Förderung für den eingespeisten Strom ab Februar. Die Registrierung erfolgt über das Marktstammdatenregister im Webportal der Bundesnetzagentur. Nehmen Sie sich die Zeit die Anlagen anzumelden, auch wenn bei Nachmeldung einen Teil rückwirkend ausgezahlt wird, da der Aufwand dort um ein Vielfaches höher sein soll.

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TB Solar

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